Allgemeine Geschäftsbedingungen der "Havelsauna" Saunafloßvermietung
Inhaber: Marian Sievert, Heinrich-Mann-Allee 3b, 14473 Potsdam im Folgenden Vermieter genannt.
Erstfassung: 25.03.2019, gültige überarbeite Fassung vom: 01.01.2023

Bei Zustandekommen eines Mietvertrages werden diese Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Geschäftsbedingungen für sich und alle Passagiere an. Zur Vereinfachung werden im Folgenden Flöße und Saunaflöße als Boote bezeichnet.

1. Mietvertrag

Voraussetzungen
Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.

Buchung und Zahlung

Die Buchung eines Bootes erfolgt online auf www.havelsauna.de. Erst durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter und einer Bestätigung dieser durch den Mieter, kommt der Mietvertrag zustande. Der Mieter hat, insofern nicht anders vereinbart, sieben Tage Zeit den Mietpreis via Überweisung zu bezahlen.

Kaution
Die Kaution beträgt 500 € und ist am Tag der Bootsausgabe in bar mitzubringen.

Umbuchung, Rücktritt
Die Umbuchung des Mietzeitraums sowie der Rücktritt vom Mietvertrag sind grundsätzlich möglich. Ein Rücktritts- oder Umbuchungsgesuch darf nur schriftlich, unter Nennung der Buchungsdaten, erfolgen. Eine Umbuchung muss bis spätestens 21 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin stattfinden. Die Bearbeitungsgebühr je Umbuchung / Rücktritt vom Vertrag beträgt 30 €.
Zusätzlich fallen Stornierungsgebühren an, wobei in folgenden Fristen unterschieden wird:
- Rücktritt bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 100% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis.
- Rücktritt 2 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis.
- Rücktritt 8 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis.
- Rücktritt 15 Tage bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 30% Stornierungsgebühr vom Gesamtpreis.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittversicherung.
Schlechtes Wetter insbesondere Regen, rechtfertigt keine Absage durch den Mieter.
Der Vermieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, insofern die Sicherheit, z.B. durch Unwetter, nicht garantiert werden kann. Hierzu zählen Sturm, starke Böen, Gewitter, starker Regen, Eis und starker Nebel.

2. Rechte und Pflichten des Vermieters
Betriebsbereites Boot

Der Vermieter verpflichtet sich dazu dem Mieter das Boot zum vereinbarten Miettermin in einen einwandfreien betriebsbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen.

Rücktritt wegen Bootsschaden
Für den Fall dass das Boot aufgrund eines Schadens, z.B. von einer vorhergehenden Vermietung, dem Mieter nicht ausgehändigt werden kann, kann der Vermieter dem Mieter falls möglich einen anderen Termin anbieten oder ihm den gezahlten Gesamtbetrag zurückzahlen. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter nicht.

Rücktritt wegen ungeeignetem Wetter
Sollte eine sichere Nutzung des Bootes aufgrund von Unwetter, starke Böen, Nebel, Eis oder Hochwasser nicht möglich sein, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag dem Mieter zurückgezahlt und falls möglich dem Mieter ein neuer Mietzeitraum angeboten. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter nicht.

Rücktritt wegen fehlender Fähigkeiten / Kenntnisse des Mieters
Sollte sich ein Mieter offensichtlich nach Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung nicht dazu eignen ein Boot zu führen, darf ihm das Boot nicht vermietet werden. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter nicht.

Rücktritt bei Unpünktlichkeit / Nichterscheinen des Mieters
Mieter und Vermieter treffen sich stets 15 Minuten vor Mietbeginn am Hafen des Bootes. Sollten sich der Mieter bzw. teilnehmende Passagiere mehr als 30 Minuten verspäten, verfällt die Buchung. Bereits gezahlte Beträge des Mietpreises oder eingelöste Gutscheine verfallen. Offene Beträge können in Rechnung gestellt werden. Einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter nicht.

Skipper
Sollte der Vermieter den Eindruck haben, dass der Mieter das Boot nicht sicher manövrieren, anlegen, ablegen oder ankern kann, kann der Vermieter dies als Skipper für den Mieter übernehmen.

3.Pflichten des Mieters
Bootsführer, Fahrtüchtigkeit
Die Mieter benennt einen Bootsführer sowie einen stellvertretenden Bootsführer und teilt diese dem Vermieter mit. Wird seitens des Vermieters ein Rudergänger eingesetzt ist der Bootsführer dennoch für die Bootsführung verantwortlich.
Sowohl für den Mieter, Bootsführer als auch für den stellvertretenden Bootsführer gilt während der Vermietung ein Verbot von Alkohol, Cannabis und anderen die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Substanzen.

Aus- und Rückgabe des Bootes
Die Vermietung der Boote erfolgt nach der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). An Personen die offensichtlich nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung des Bootes besitzen, alkoholisiert oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen, erfolgt keine Bootsausgabe. Zur Unterzeichnung des Mietvertrages hat sich der Mieter mit Personalausweis auszuweisen.
Das Boot muss spätestens 10 Minuten vor Ende des Mietzeitraums zurückgegeben werden. Sollte die Bootsrückgabe früher erfolgen, besteht kein Recht auf Mietminderung. Erfolgt die Rückgabe des Bootes mehr als 10 Minuten nach Ende des Mietzeitraums, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter entsprechende Mietausfälle in Rechnung zu stellen.
Zum Zeitpunkt der Bootsausgabe erhält der Mieter ein technisch einwandfrei funktionierendes, verkehrssicheres Boot mit Sauna und Zubehör. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Boot und die Sauna sorgsam behandelt und in einem ordnungsgenäßen Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter haftet für die Einhaltung aller technisches Regeln und Vorschriften.
Nach der Rückgabe des Bootes erfolgt eine Prüfung nach Vollständigkeit der Ausrüstung, eventuellen Schäden oder Verunreinigungen des Bootes bzw. der Sauna. Ist seitens des Vermieters nichts zu beanstanden, erhält der Mieter seine Kaution zurück.

Verhaltensweise an Bord
Die Benutzung des Bootes geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter ist von jeglichen Aufsichtspflichten befreit. Es erfolgt eine Einweisung durch den Vermieter und der Mieter erhält etwaige Informations-Broschüren. Die Passagiere haben alle Regeln und Verhaltenshinweise jederzeit einzuhalten. Das Boot, samt Sauna und Zubehör sind jederzeit sorgsam zu behandeln und in einen einwandfreien Zustand zurückzugeben. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt der Mieter dass alle Passagiere über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine passende Schwimmhilfe tragen werden. Die Eltern bzw. der Mieter haben eine Aufsichtspflicht, sind also für das Verhalten der Kinder an Bord und in der Sauna verantwortlich und haben insbesondere bei Kindern unter 10 Jahren darauf zu achten, dass diese Schwimmhilfen tragen.
Die Mieter verpflichtet sich das Boot nicht bei Unwetter, Nebel, Eis oder Hochwasser zu nutzen. Mieter und Bootsführer verpflichten sich Schifffahrts-, Natur- und Umweltvorschriften einzuhalten.

Verhalten in der Sauna
Die Sauna darf nur bei geankerten Boot betreten werden.
Es ist strikt untersagt Gegenstände jeglicher Art z.B. Handtücher o.ä. auf dem Ofen oder in seiner unmittelbaren Nähe zu platzieren, da sich diese sonst entflammen könnten.
Grundsätzlich gilt: kein Schweiß aufs Holz. Der Mieter verpflichtet sich dazu darauf zu achten dass alle Saunagäste große Handtücher benutzen, sodass kein Schweiß mit dem Holz in Berührung kommt.
Alkohol-Aufgüsse wie z.B. Wodka-Aufgüsse sind verboten.

Navigation

Die Navigation des Bootes ist nur in ausreichend tiefen Wasser gestattet. Das Aufsetzten des Bootes zum Anliegen im Uferbereich ist nicht gestattet. Beim Befahren ufernaher Bereiche oder außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist darauf zu achten nicht den Gewässergrund zu berühren. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter dazu berechtigt dem Mieter eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes sowie eventuell anfallende Reparaturen in Rechnung zu stellen.

Passagiere
Die Bootsführer verpflichtet sich nicht mehr als die im Mietvertrag angegebenen Personen einzuschiffen. Nicht angegebene Personen dürfen weder während der Fahrt noch vor Anker liegend, auch nicht kurzfristig, an Bord genommen werden. Die Mitnahme unbefugter Passagiere kann dem Mieter vom Vermieter im vollen Umfang in Rechnung gestellt werden.

Nachtfahrten
Eine Mietung bei Dunkelheit ist grundsätzlich erlaubt. Die Mieter hat darauf zu achten, dass die Positionsleuchten angestellt sind. Bei einer Mietung des Bootes über Nacht muss vor Einbruch der Nacht ein geeigneter Ankerplatz gefunden werden.
Abendfahrten bei Dunkelheit dürfen nur in vom Vermieter festgelegten Bereichen stattfinden. Auch die Ankerplätze bei Fahrten in der Dunkelheit werden mit dem Vermieter abgestimmt.
Nach 21 Uhr darf auf dem gemieteten Boot Musik nur noch leise, in Zimmerlautstärke, abgespielt werden.

Haustiere
Haustiere wie Hunden und Katzen dürfen insofern ein Betrieb der Sauna stattfindet nicht mitgenommen werden.

Grill
Die Nutzung von Grills ist auf dem Boot verboten. Bei Verstößen wird die Kaution einbehalten und gegebenenfalls zusätzliche Kosten werden in Rechnung gestellt.

4. Haftung und Versicherung
Haftung der Vermieters
Der Vermieter haftet für durch ihn vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden. Für schuldlos oder einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für verlorene oder liegengelassene Gegenstände des Mieters und der Passagiere.
Der Vermieter haftet nicht für Rücktritte vom Mietvertrag seinerseits bei Bootsschäden, ungeeignetem Wetter, fehlender Fähigkeiten / Kenntnisse des Mieters (vgl. Punkt 2. Rechte und Pflichten des Vermieters).

Haftung Mieter
Der Mieter haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden. Bei Verlust und/oder Beschädigung des Bootes, der Sauna oder des Zubehörs haftet der Mieter im vollen Umfang. Weiterhin haftet der Mieter für Schadensnebenkosten wie z.B. Abschleppkosten, Mietausfall durch Reparatur, Sachverständiger usw.
Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und Unfälle der Passagiere.

Versicherung
Die Boote sind in Bezug auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mit 10 Millionen € haftpflichtversichert. Dis Kaskoversicherung deckt Schäden von höherer Gewalt, durch Schiffsbruch, Strandung, Sinken, Zusammenstoß, Feuer, Blitzschlag, Hagel, Unwetter. Alle Schäden die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind werden von der Versicherung nicht gedeckt. Für Schäden bis 500€ greift nicht die Versicherung sondern wird die hinterlegte Kaution genutzt.
Unfallschäden der an Bord befindlichen Personen werden sowie deren Eigentum sind nicht versichert.

5. Gutscheine
Für die Mietung des Bootes können Erlebnisgutscheine sowie Wertgutscheine erworben werden. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Kaufdatum.

6. Schlussbestimmungen
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.